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BFH Urteil v. - VIII R 105/73 BStBl 1977 II S. 606

Gesetze: EStG 1964 § 7 Abs. 4 Satz 1

Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem Herstellungsaufwand an einem Gebäude

Leitsatz

1. Die gesamten Herstellungskosten eines Gebäudes einschließlich der nachträglichen Herstellungskosten sind nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG grundsätzlich auch über die fiktive Nutzungsdauer von 40 bzw. 50 Jahren hinaus mit dem gesetzlich festgelegten Abschreibungsbetrag abzusetzen (Anschluß an , BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412).

2. Die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen ändert sich nur, wenn auf diese Weise die volle Absetzung des Abschreibungsvolumens innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht erreicht wird. Dann kann der Restbuchwert zusammen mit den nachträglichen Herstellungskosten entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 606
QAAAA-91242

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