Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem Herstellungsaufwand an einem Gebäude
Leitsatz
1. Die gesamten Herstellungskosten eines Gebäudes einschließlich der nachträglichen Herstellungskosten sind nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG grundsätzlich auch über die fiktive Nutzungsdauer von 40 bzw. 50 Jahren hinaus mit dem gesetzlich festgelegten Abschreibungsbetrag abzusetzen (Anschluß an , BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412).
2. Die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen ändert sich nur, wenn auf diese Weise die volle Absetzung des Abschreibungsvolumens innerhalb der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht erreicht wird. Dann kann der Restbuchwert zusammen mit den nachträglichen Herstellungskosten entsprechend § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf die tatsächliche Restnutzungsdauer des Gebäudes verteilt werden.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 606 QAAAA-91242
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