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BFH Urteil v. - III R 139/74 BStBl 1977 II S. 59

Gesetze: BerlinFG § 19

Keine Rückzahlung der Investitionszulage bei Verschrottung vor Ablauf von drei Jahren

Leitsatz

Die für Formen gewährten Investitionszulagen sind nicht zurückzuzahlen, wenn die Formen deshalb vor Ablauf von drei Jahren seit ihrer Anschaffung oder Herstellung verschrottet werden, weil sie für den Betrieb des Investors wirtschaftlich nicht mehr nutzbar sind und ihre Nutzung durch andere Unternehmen als das des Investors ausgeschlossen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 59
PAAAA-91238

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