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Steuerliche Behandlung umwandlungsbedingter Mehrabführungen
Mehr- und Minderabführungen i. S. des § 14 Abs. 3 und 4 KStG sorgen in der Praxis nicht selten für Kontroversen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen. In Bezug auf eine etwaige vororganschaftliche Verursachung von Bewertungsunterschieden aufgrund einer Verschmelzung auf eine Organgesellschaft hat nunmehr der (vorerst) das letzte Wort gesprochen.
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Keine vororganschaftliche Mehrabführung bei Aufwärtsverschmelzung
Wird [i]Neuffer, NWB 26/2022 S. 1822, NWB IAAAJ-16517 eine Tochter-Kapitalgesellschaft aufwärts auf eine Organgesellschaft verschmolzen und setzt die Organgesellschaft die übernommenen Wirtschaftsgüter steuerlich mit den Buchwerten, handelsrechtlich jedoch mit den (höheren) Zeitwerten an, führt dies entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in Rz. Org.33 des (BStBl 2011 I S. 1314, sog. UmwStE 2011) nicht zu einer vororganschaftlich verursachten Mehrabführung i. S. des § 14 Abs. 3 KStG. Das hat der ( NWB XAAAJ-16162) entschieden. Sowohl nach Wortlaut, Zweck als auch Entstehungsgeschichte der Norm sei allein entscheidend, ob die unterschiedliche Bewertung in der Handels- und Steuerbil...