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BFH Urteil v. - IV R 87/74 BStBl 1977 II S. 462

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 12 Nr. 1EStG § 33

Folgekosten einer Ehescheidung zur Regelung der Vermögensverhältnisse sind weder Betriebsausgaben noch außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

1. Aufwendungen für die Durchführung der auf eine Ehescheidung folgenden Regelung der Vermögensverhältnisse der früheren Ehegatten sind Kosten der Lebensführung. Solche Aufwendungen sind auch dann nicht Betriebsausgaben, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung seiner beruflichen Sphäre infolge der Ehescheidung einer raschen und großzügigen Regelung zugestimmt hat.

2. Derartige Folgekosten einer Ehescheidung können auch nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 462
OAAAA-91221

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