Die Prüfung der Bilanzbuchhalter
33. Aufl. 2022
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3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
3.1 Steuerliches Ergebnis aus dem handelsrechtlichen Ergebnis ableiten
3.1.1 Maßgeblichkeitsprinzip >>Kapitel 1.5.2
01. Was besagt das Maßgeblichkeitsprinzip?
Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung des HGB auch für die Aufstellung der Steuerbilanz gelten. Die Maßgeblichkeit gilt aber nicht, wenn im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz als in der Handelsbilanz gewählt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Die Steuerbilanz ist von der Handelsbilanz insoweit unabhängig.
Diese Ausnahmeregelung betrifft u. a. folgende Wahlrechte:
GoB-konforme Wahlrechte:
Ansatz- und Bewertungswahlrechte, die auch in der Handelsbilanz im Rahmen der GoB auftreten, wie Wahlrecht zur Vornahme planmäßiger Abschreibungen oder zur Ermittlung der Herstellungskosten.
GoB-inkonforme Wahlrechte:
Wahlrechte, die nur im Steuerrecht vorhanden sind, wie Sonderabschreibung (z. B. § 7g EStG), Rücklagenübertragungen (§ 6b EStG) und vergleichbare Steuerbegünstigende Sachverhalte.
Die Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit durch das BilMOG ermöglicht die Ausübung steuerlicher Wahlrechte unabhängig von möglichen hande...