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BFH 17.05.2022 VIII R 26/20, StuB 17/2022 S. 672

Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz

Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im (BStBl 2009 I S. 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wird, wenn der Stpfl. seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt (Bezug: § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG; § 5, § 163 AO; § 102 FGO).

Praxishinweise

Die 1 %-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG erfasst auch solche zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrzeuge, die der Stpfl., ohne deren wirtschaftliches Eigentum erlangt zu haben, wie im Urteilsfall lediglich als Leasingnehmer nutzt (vgl. NWB NAAAA-89533, BStBl 2003 II S. 472). Die Regelung zur Kostendeckelung in Rz. 18 de...BStBl 2009 I S. 1326BStBl 2000 II S. 273