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Einkommensteuer | Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG (BMF)
Das BMF hat sein Schreiben v. zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG (BStBl. I 2020 S. 952) in Rn. 10 angepasst ( GZ IV C 7 - S 2230/19/10003 :022).
Danach wird Rn. 10 wie folgt gefasst:
Aus beihilferechtlicher Sicht muss der Steuerpflichtige / müssen die Steuerpflichtigen die vorgenannten Voraussetzungen für den Zeitraum der Inanspruchnahme der Beihilfe (d.h. für alle Veranlagungszeiträume des Betrachtungszeitraums) bis zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung erfüllen. Die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen ist auf den Zeitpunkt der Anspruchsentstehung der Tarifermäßigung vorzunehmen. Daher ist ein Anspruch auf Tarifermäßigung zu versagen, wenn ein Unternehmen zu diesem Zeitpunkt als...