Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftung | Fehlende Kausalität der unterstellten Pflichtverletzung eines Wirtschaftsprüfers
Containerkäufern kommt kein Erfahrungssatz dahingehend zugute, dass aufgrund des gewöhnlichen Laufs der Dinge davon auszugehen wäre, dass die gebotene Verweigerung oder weitere Einschränkung der Testate durch den Wirtschaftsprüfer bekannt geworden wäre oder sonst zu einem früheren Insolvenzantrag oder zu einem früheren Zusammenbruch des „Schneeballsystems“ der [...]-Gruppe vor der Zeichnung der Anleger geführt hätte.
Der hypothetische Kausalverlauf nach der sog. Differenzhypothese wäre hier nach Überzeugung des Senats auch dann nicht anders gewesen, wenn der Wirtschaftsprüfer – eine entsprechende Pflicht unterstellt – weitere Prüfungshandlungen [i]Arens, NWB 36/2020 S. 2680vorgenommen und schließlich das Testat weiter eingeschränkt oder verweigert hätte. Es entspreche nicht dem gewöh...