NWB Nr. 35 vom Seite 2441

Wie aus den Grundsteuererklärungen bis 31.10. ein Erfolg werden soll, ist mir ein Rätsel.

Torsten Lüth | Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V.

Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen – das Ende der Not?

Mehr als zwei nervenzehrende Krisenjahre liegen hinter uns. Für viele scheint die Pandemie vorbei. Andere Krisen treten in den Vordergrund der Wahrnehmung.

Jedoch: Die Arbeitsbelastung in den Steuerkanzleien ist wegen der coronabedingten Zusatzaufgaben unverändert hoch. Bürokratie bei den Abschlussprüfungen zum Kurzarbeitergeld. Abarbeitung der letzten Anträge auf Corona-Wirtschaftshilfen bis Mitte Juni. Parallel dazu ab Mai der Start der Schlussabrechnungen für hunderttausende Anträge auf Überbrückungshilfen I bis IV sowie November- und Dezemberhilfen. Meine Alarmglocken schrillten, als es hieß: Fristende zur Abgabe der Schlussabrechnungen für alle Pakete ist der .

Unermüdlich machte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer in den Abstimmungen mit Bund und Ländern dafür stark, die Frist praxisgerecht bis Ende 2023 zu verlängern. Die Kraftanstrengung hat sich gelohnt! Eine gute Nachricht erreichte uns hierzu aktuell aus dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Abgabe der Schlussabrechnungen ist nun bis möglich. Sollte dies im Einzelfall nicht reichen, kann gesondert eine Verlängerung bis beantragt werden. Anzuzeigen ist dies über das Onlineportal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bis spätestens . Damit ist der von uns dringend angemahnte Gleichlauf mit den Fristen für die Steuererklärungen 2021 hergestellt – eine sinnvolle Entlastung für die kleinen und mittleren Kanzleien.

Doch können wir nun aufatmen? Nein! Neben die mühsamen Verfahren zu den Schlussabrechnungen treten die Grundsteuer-Feststellungserklärungen. Für viele Eigentümer war es ein Chaosstart. „ELSTER-Online“ war überlastet. Nutzer flogen aus dem Erklärungsprozess raus. Der Frust der Steuerpflichtigen über die teils unklaren Vorgaben ist hoch. Die Länder ergänzen peu à peu die Hilfestellungen. Nach einer Umfrage der F.A.S. unter den Ländern liegt die Abgabequote je nach Land leicht über oder unter 10 % der erwarteten Erklärungen. Wie daraus bis Ende Oktober ein Erfolgsmodell werden soll, ist mir ein Rätsel.

Etliche kleine und mittlere Kanzleien bemühen sich für die Eigentümer intensiv um die Informationssammlung. Das heißt: Wir leisten ein weiteres Mal einen gewichtigen Beitrag zum Gelingen eines Mammutprojekts. Um die Praxis nicht zu überfordern, appelliere ich seit Wochen an die Finanzministerien: Verlängern Sie die Abgabefrist um ein halbes Jahr und erlassen Sie die Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung! Andernfalls drohen Einsprüche gegen die Bescheide, um die Bestandskraft abzuwenden. Damit wäre niemandem geholfen. Die jüngsten Worte des Bundesfinanzministers Christian Lindner lassen aufhorchen: „Möglicherweise muss man sich vorbehalten, noch einmal an den Fristen etwas zu machen.“

Torsten Lüth

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 2441
NWB TAAAJ-21012