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FG Rheinland-Pfalz 18.08.2021 1 K 1410/19, Kommentierte Nachricht

Steuerrecht | Zins-Swap-Aufwendungen eines Unternehmers als Betriebsausgaben

Der Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen aus einem Zins-Swap-Geschäft, das der Absicherung eines Zinssatzes aus einem betrieblichen Darlehen dient, setzt einen unmittelbaren engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem Swap-Geschäft und dem Darlehen voraus. Das FG begründet das Erfordernis des unmittelbaren engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit dem hoch spekulativen Charakter von Swap-Verträgen.

Im [i]Hochspekulativer Charakter von Swap-VerträgenStreitfall hatte der Kläger in den Jahren 2011 und 2012 zwei Zinssatz-Swap-Verträge über 3 Mio. € und 4 Mio. € mit zwei verschiedenen Banken abgeschlossen. Nach dem Grundstückserwerb für sein Unternehmen im Jahr 2015 nahm der Kläger für zwei betriebliche Neubauten bei einer anderen Bank, die die Anträge für die Swap-Verträge vermittelt hatte, zwei Darlehen über jeweil...