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FG München 17.02.2022 11 K 2371/18, Kommentierte Nachricht BBK 18/2022 S. 838

Steuerrecht | Darlehensverzicht eines GmbH-Gesellschafters

Der Verzicht eines wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters auf eine im Jahr 2009 begründete und bei Eintritt der Krise stehen gelassene Darlehensforderung führt im Umfang des im Zeitpunkt des Stehenlassens wertlosen Teils zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen. In Höhe des nicht werthaltigen Teils wird das Darlehen nicht von § 17 EStG erfasst, so dass die Zuordnung zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 8 EStG möglich ist.

Der [i]Verzicht im Jahr 2009 auf ein im Jahr 2009 gewährtes DarlehenKläger war mit mehr als 10 % an der X-GmbH beteiligt, die durch rückwirkende Umwandlung zum aus der X-KG hervorgegangen war. Anfang 2009 S. 839gewährte er der zu diesem Zeitpunkt noch nicht umgewandelten KG ein verzinsliches Darlehen, das er mit einem Darlehen zu einem variablen, aktuell höheren Zinssatz refinanzierte. Im weiteren Verlauf des Jahres verzichtete der Kläger ...