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BFH Urteil v. - V R 71/72 BStBl 1977 II S. 270

Gesetze: UStG 1967 § 3 Abs. 1, 4 und 8

Die Überlassung von Offsetfilmen zum Druck von Reklamematerial ist eine Lieferung

Leitsatz

Die Überlassung von Offsetfilmen, die unmittelbar zum Druck von Reklamematerial im Offsetverfahren verwendet werden können, ist eine Lieferung, auch wenn der Unternehmer den Inhalt der Filme durch Zusammenstellung von Texten, grafischen Darstellungen und Fotografien werbewirksam gestaltet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 270
WAAAA-91201

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