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Zollrecht | Erlöschen von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer bei Reparatur eines Segelbootes aus der Schweiz in Deutschland (FG)
Die mangels Gestellung und
Zollanmeldung von Waren entstandene Zollschuld erlischt ebenso wie die
Einfuhrumsatzsteuer, wenn den Zollbehörden nachgewiesen wird, dass die Waren
nicht verwendet oder verbraucht, sondern aus dem Zollgebiet der Union verbracht
worden sind und wenn kein Täuschungsversuch vorliegt (, Revision anhängig, BFH-Az. VII R
17/22).
Sachverhalt: Der Kläger hat seinen Wohnsitz in der Schweiz. Er wendet sich gegen die Festsetzung von Einfuhrabgaben für ein Segelboot. Er verbrachte das Boot, das in der Schweiz auf ihn zugelassen war, am auf einem Bootsanhänger mit seinem PKW aus der Schweiz kommend über den Grenzübergang beim Zollamt A-Autobahn nach Deutschland, ohne hierfür an der Grenze e...