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BFH Urteil v. - I R 34/75 BStBl 1977 II S. 251

Gesetze: GewStG §§ 6 ff., 10 aWasserkraftwerk Verordnung § 6

Die Fehlbeträge nach § 10 a GewStG sind für begünstigte und nichtbegünstigte Anlagen einheitlich zu ermitteln

Leitsatz

Auch bei Unternehmen, die (nach der Wasserkraftwerk-Verordnung) steuerbegünstigte und nichtsteuerbegünstigte Anlagen betreiben, sind der einheitliche GewSt-Meßbetrag und damit auch die Fehlbeträge nach § 10a GewStG für den Gewerbebetrieb insgesamt, ohne Trennung in steuerbegünstigte und nichtsteuerbegünstigte Anlagen, zu ermitteln.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 251
ZAAAA-91197

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