Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Köln Urteil v. - 8 K 2787/20

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 9; EStG § 32b Abs. 1 Nr. 3; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 50d Abs. 7; DBA Ägypten Art. 15 Abs. 1; DBA Ägypten Art. 19 Abs. 1; EStG § 1 Abs. 4

Ausland

Besteuerungsrecht für Arbeitslohn aus einer Tätigkeit in Ägypten

Leitsatz

1. Das Besteuerungsrecht steht der Bundesrepublik Deutschland nicht nach dem sog. Kassenstaatsprinzip gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA Ägypten zu, wenn es sich bei dem die Vergütung zahlenden Arbeitgeber um eine Körperschaft des privaten Rechts handelt, die lediglich vom Bund als alleinigem Anteilseigner getragen wird. Der Umstand, dass der Arbeitgeber aus öffentlichen Mitteln finanziert wird oder der staatlichen Aufsicht unterliegt, reicht nicht aus.

2. Eine Ausdehnung des Art. 19 Abs. 1 OECD-MA zugrundeliegenden abkommensrechtlichen Kassenstaatsprinzips gemäß § 50d Abs. 7 EStG, wonach „für einem Vertragsstaat geleistete Dienste” auch bei einem Dienstverhältnis mit einer anderen Person vorliegen sollen, wenn die maßgeblichen Vergütungen ganz oder im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln aufgebracht werden, ist ausschließlich auf beschränkt Steuerpflichtige im Sinne von § 1 Abs. 4 EStG anwendbar.

3. Auf Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG, die zwar einer Dienstaufsicht und Prüfung des Finanzgebarens durch die inländische öffentliche Hand unterliegen, aber selbst keine juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind, ist § 50d Abs. 7 EStG nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
DStR 2023 S. 6 Nr. 11
DStRE 2023 S. 449 Nr. 8
UAAAJ-20874

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen