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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 7 K 120/21

Gesetze: EStG 2009 § 32d Abs 1; EStG 2009 § 32d; EStG 2009 § 43 Abs 5; EStG 2009 § 43; BVerfGG § 80 Abs 1; GG Art 100 Abs 1; GG Art 3 Abs 1

Aufhebung des Vorlagebeschlusses an das zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer nach Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Durch die Erledigung der Hauptsache ist die Entscheidungserheblichkeit in dem Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG entfallen, so dass die Vorlage gegenstandslos geworden ist. Der Vorlagebeschluss war daher aufzuheben.

Fundstelle(n):
BB 2022 S. 1942 Nr. 35
EStB 2023 S. 64 Nr. 2
KAAAJ-20873

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