Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zur gesonderten und
einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen einer sog.
Abrechnungsgesellschaft
Leitsatz
Schließen sich mehrere Windkraftanlagenbetreiber zu einer Abrechnungsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen
Rechts zusammen, um gegenüber den Energieversorgern an einem gemeinsamen Zählpunkt abzurechnen, besteht aufgrund der Gewerblichkeit
dieser Tätigkeit die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung zur gesondert und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen.
Die Zahlungen bzw. die Weiterleitungen der anteiligen Einspeisevergütungen an die Gesellschafter sind Teil der Gewinnverteilung
und stellen keine Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschafter dar.
Fundstelle(n): AAAAJ-20872
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