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BFH Urteil v. - III B 12/76 BStBl 1977 II S. 196

Gesetze: AO § 22FGO §§ 76, 86BewG 1965 § 79 Abs. 2

Zur Frage der Verletzung des Steuergeheimnisses bei Bekanntgabe von Vergleichsgrundstücken für die Ermittlung der üblichen Miete an das Finanzgericht

Leitsatz

Es verstößt nicht gegen das Steuergeheimnis, wenn das FG zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Einheitsbewertung eines bebauten Grundstücks im Ertragswertverfahren auf der Grundlage der üblichen Miete dem FA die Bezeichnung der Vergleichsobjekte aufgibt, nachdem der Kläger gegen die im Mietspiegel ausgewiesene Miete substantiierte Einwendungen vorbringt, die das FA nicht widerlegt. Die in den Vergleichsobjekten erzielten Mieten dürfen jedoch nicht dem einzelnen Vergleichsobjekt zugeordnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 196
KAAAA-91189

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