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Reiserecht | Keine Entschädigung für Reiseveranstalter nach coronabedingter Stornierung einer Reise (LG)
Einem Reiseveranstalter steht bei einer coronabedingten Stornierung der Reise durch den Kunden keine Entschädigung zu, wenn die Reise später ohnehin abgesagt wurde (LG Frankfurt a.M., Urteil v. - 2-24 S 243/21; rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Kläger hatte für seine Ehefrau und sich sowie ein weiteres Ehepaar eine Reise nach Mallorca für die Woche vom bis gebucht. Der Gesamtpreis betrug 2.776 Euro. Die Reisebedingungen sahen vor, dass bei einem Rücktritt des Reisenden zwischen dem 30. und 14. Tag vor Reisebeginn eine Entschädigungspauschale von 55 % des Reisepreises zu zahlen sei.
Am erklärte der Kläger den Rücktritt vom Reisevertrag wegen der sich seinerzeit abzeichnenden Beschränkungen in Folge der Corona-Pandemie. Die Reise wurde ...