Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VI R 80/74 BStBl 1977 II S. 178

Gesetze: EStG 1967/69 § 19 Abs. 1EStG 1967/69 § 38 Abs. 1 und 3LStDV 1965/68 § 1 Abs. 3LStDV 1965/68 § 46

Grundsätze zur Arbeitnehmereigenschaft von nebenberuflich in Gaststätten aufspielenden Musikern

Leitsatz

1. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung besteht ein widerlegbarer Anschein dafür, daß in einer Gastwirtschaft bei Tanzveranstaltungen spielende, nebenberuflich tätige Musiker Arbeitnehmer des Gastwirts sind.

2. Ein Arbeitsverhältnis zum Gastwirt ist jedoch in der Regel zu verneinen, wenn die Kapelle gegenüber Dritten als selbständige Gesellschaft oder der Kapellenleiter als Arbeitgeber der Musiker aufgetreten ist.

3. Spielt eine Kapelle nur gelegentlich (etwa nur für einen Abend oder an einem Wochenende) bei einem Gastwirt zum Tanz auf, so ist in der Regel eine Selbständigkeit der Kapelle gegenüber dem Gastwirt anzunehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 178
QAAAA-91187

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen