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Online-Nachricht - Freitag, 26.08.2022

Arbeitsrecht | (Un-)Pfändbarkeit einer Corona-Sonderzahlung (BAG)

Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt, soweit die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt ().

Hintergrund: Nach § 850a ZPO sind u.a. "Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen" unpfändbar.

Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Der Beklagte betreibt eine Gaststätte. Er zahlte an seine Beschäftigte (im Folgenden Schuldnerin), die als Küchenhilfe eingestellt war, aber auch als Thekenkraft eingesetzt wurde, im September 2020 neben dem Monatslohn iHv. 1....

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