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NWB Nr. 35 vom

Persönliche Zurechnung von Einkünften in Treuhand- und Nießbrauchfällen

Prof. Dr. Henrik Schneider und Marian Schneider

Die persönliche Zurechnung von Einkünften richtet sich grundsätzlich danach, wer die Einkünfte erzielt. Problematisch ist es, wenn Empfänger der Einnahmen und der vermeintliche Inhaber der Einkunftsquelle auseinanderfallen – etwa bei Treuhand- und Nießbrauchfällen. Die jeweiligen Besonderheiten werden anhand zweier finanzgerichtlicher Entscheidungen der jüngeren Zeit dargestellt.

Treuhandverhältnisse –

[i]FG Münster, Urteil v. 8.2.2022 - 2 K 1277/20 E, NWB UAAAI-62774 Der Kläger (K) war bei einem Aluminiumwerk beschäftigt und Mitglied in dem Aluminiumwerk V e.V. Der Verein wurde im Jahr 2002 mit dem Zweck der Erhaltung und Sicherung von Arbeitsplätzen und dem Halten und Verwalten von Aktienanteilen an einer Aluminiumwerk V-AG gegründet. Ende 2016 wurden der Verkauf der Aktien und die Auflösung des Vereins beschlossen. An den K wurden am Kapitalerträge i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a EStG gezahlt. Streitig war, ob die Gewinne aus der Veräußerung der Aktienanteile an der AG dem Verein oder dem K direkt zuzuordnen gewesen waren. Die Zurechnung zu K hätte zur Folge, dass bei K Einkünfte nach § 23 EStG a. F. vorgel...