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Umsatzsteuerliche Behandlung digitaler Gesundheitsanwendungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2462Die Digitalisierung hat mittlerweile auch Einzug in das Gesundheitssystem gehalten und innovative Versorgungskonzepte und Therapien hervorgebracht. Immer häufiger werden diese durch den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen ergänzt. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Softwareanwendungen, die teils mittels künstlicher Intelligenz unmittelbar mit den Patienten interagieren und diese in der Wiederherstellung und Erhaltung ihrer Gesundheit unterstützen. Wie so oft, wenn technologisches Neuland betreten wird, scheinen die bestehenden steuerlichen Regeln und Anwendungsgrundsätze nicht mehr zu passen und müssen neu überdacht werden.
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Hintergrund
[i]Auswirkung der umsatzsteuerlichen BehandlungDie umsatzsteuerliche Beurteilung der digitalen Gesundheitsanwendung kann einen immensen Einfluss auf die Kosten der Behandlung zur Folge haben. Denn digitale Gesundheitsanwendungen können einen wesentlichen Bestandteil der Behandlung eines Patienten darstellen. Daher liegt der Gedanke nahe, dass sie als „digital erbrachte Heilbehandlungsleistung neuer Art“ selbst in den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG fallen können.