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BFH Urteil v. - I R 68/74 BStBl 1977 II S. 15

Gesetze: KStG § 6 Abs. 1 Satz 2BGB § 181StAnpG § 5 Abs. 3

Im voraus zu treffende Vereinbarungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein

Leitsatz

Die im voraus zu treffenden Vereinbarungen zwischen der Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Sie dürfen daher auch nicht unter Verletzung des § 181 BGB zustandegekommen sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 15
IAAAA-91181

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