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BFH Urteil v. - IV R 222/72 BStBl 1977 II S. 148

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 2EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber weiterbilanzierten Wirtschaftsguts

Leitsatz

Der Bilanzansatz für ein Wirtschaftsgut, das in früheren Wirtschaftsjahren entnommen, in den folgenden Wirtschaftsjahren gleichwohl weiterhin als Betriebsvermögen bilanziert wurde, ist in der Schlußbilanz des ersten berichtigungsfähigen Veranlagungszeitraums nach dem Grundsatz des durch Ausbuchung des Bilanzansatzes als Aufwand und Hinzurechnung des Teilwerts, den das Wirtschaftsgut im Jahr der Entnahme hatte, ist nicht zulässig (Anschluß an die , BFH 106, 422, BStBl II, 1972, 874, und vom I R 210/73, BFHE 117, 144, BStBl II, 1976, 180).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 148
YAAAA-91180

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