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OLG Hamm 29.04.2022 1 AGH 43/21, NWB 34/2022 S. 2395

Fachanwalt | Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

Das für die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ erforderliche Fallquorum kann allein durch die Bearbeitung unstreitiger Scheidungen auf der Grundlage computergeneriert vorbereiteter Scheidungsanträge erfüllt werden. Es ist nicht erforderlich, dass sich die praktischen Erfahrungen auf bestimmte Bereiche des Familienrechts beziehen müssen. Der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen ist regelmäßig durch die Erfüllung des Fallquorums geführt.

Anmerkung:

[i]Zum Fachberater Günther/Grupe, NWB 52/2021 S. 3904Nach Ansicht des AGH ist entscheidend, dass eine anwaltliche Tätigkeit, die primär durch die Verwendung und Verarbeitung von Formularen erfolgt, doch eine persönliche Leistung der Rechtsanwältin bleibt. Die Verwendung von Vordrucken und Formularen biete sich bei standard...