Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Alternative Verbuchung der Energiepreispauschale in DATEV
Leserfrage
Immer wieder erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen auf. Im Nachgang zum Beitrag „Buchungen bei Auszahlung der Energiepreispauschale“ in BBK 15/2022 S. 699 kam die Frage auf, wie eine konkrete Verbuchung der Energiepreispauschale aussehen könnte, sofern die Verbuchung aufgrund der Systematik des Lohnsteuerprogramms in der Gewinn- und Verlustrechnung (z. B. in DATEV) erfolgen muss.
Die Verbuchung der Energiepreispauschale in DATEV stieß auf technische Probleme, da die Zuwendung grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei ist. Die Änderung im Programm der DATEV wurde am freigegeben.
Nach Neuanlage und Auswahl der Lohnart wird die Energiepreispauschale abgerechnet und auf dem Verrechnungskonto aus Lohn und Gehalt erfasst. Dabei muss die Verbuchung in zwei unterschiedlichen Monaten erfolgen: Zum einen ist die Lohnsteuerverbindlichkeit des Monats August zu vermindern; diese Buchung ist im August vorzunehmen. Zum anderen ist die Energiepreispauschale im September auszuzahlen, diese Buchung erfolg...