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BBK Nr. 17 vom

Abrechnung und Buchungen im Gutschriftsverfahren

Karl-Hermann Eckert

Im Wirtschaftsleben ist es üblich, dass Rechnungen durch den leistenden Unternehmer ausgestellt werden. In einigen Geschäftsbereichen ist dies allerdings nicht möglich, da es dem leistenden Unternehmer an der Abrechnungsbefugnis fehlt oder er das Entgelt nicht ermitteln kann. Zu diesem Zweck gibt es das sog. Gutschriftsverfahren. Der Beitrag stellt die Voraussetzungen zur Wirksamkeit einer Gutschrift und bei einem Widerspruch gegen eine Gutschrift dar und gibt Hinweise zum Vorsteuerabzug. Buchungsbeispiele zeigen einige Fallstricke beim Buchen von Gutschriften auf. Der Beitrag befasst sich nicht mit den sog. kaufmännischen Gutschriften, wie z. B. Rechnungsstornierungen oder Preisminderungen wegen Mängel.

I. Grundsätze zur Abrechnung mittels Gutschrift

Das Gutschriftsverfahren ist in § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG normiert und kann grundsätzlich auf alle umsatzsteuerlichen Sachverhalte angewendet werden, die auch für Rechnungen gelten. Voraussetzung für die Abrechnung im Gutschriftsverfahren ist, dass zwischen dem leistenden Unternehmer und dem Leistungsempfänger vor Ausführung des Umsatzes eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist. Diese kann auch mündlich...