Zur Frage, wann die Vermietung von Ferienwohnungen einen Gewerbebetrieb begründet; keine Prozeßzinsen im Rechtsstreit um Investitionszulage
Leitsatz
1. Die Vermietung einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn die Wohnung hotelmäßig zur Vermietung angeboten wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine für kurzfristiges Wohnen voll eingerichtete und ausgestattete Eigentumswohnung in einem Feriengebiet im Verband mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen anderer Wohnungseigentümer liegt, zu einer einheitlichen Wohnanlage gehört, und wenn die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer für die Wohnanlage bestehenden Feriendienstorganisation übertragen wurde.
2. Ein Anspruch auf Prozeßzinsen für eine Investitionszulage, die in einem gerichtlichen Verfahren erstritten wird, besteht nicht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 728 AAAAA-91162
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