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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 2892/20

Gesetze: SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; SGB IX § 14

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein gewöhnlicher Aufenthalt kann nicht an einem Ort begründet werden, an dem ein zukunftsoffener Aufenthalt tatsächlich nicht möglich ist.

2. Die schlichte Übersendung eines Antrags an einen anderen Leistungsträger stellt noch keine Weiterleitung im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AAAAJ-20470

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