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Steuerrecht | Lohnsteuer laut Haftungsbescheid beim GmbH-Geschäftsführer als Werbungskosten abziehbar
Ein GmbH-Geschäftsführer, der für die nicht abgeführten Lohnsteuern der GmbH durch Haftungsbescheid nach § 69 AO in Anspruch genommen wird, kann die von ihm bezahlte Haftungssumme als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG absetzen. Dies gilt auch insoweit, als die Lohnsteuer auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt; das Abzugsverbot für Einkommen- und Lohnsteuern nach § 12 Nr. 3 EStG gilt nicht für Haftungsschulden.
Die [i]Haftungssumme betraf auch Lohnsteuer für Arbeitslohn der KlägerinKlägerin war Geschäftsführerin der B-GmbH, die ein Restaurant betrieb. Die B-GmbH führte im Jahr 2013 die angemeldeten Lohnsteuern nicht an das Finanzamt ab; dies betraf auch die auf den Arbeitslohn der Klägerin entfallende Lohnsteuer. Nachdem die B-GmbH Insolvenz angemeldet hatte, erließ das Finanzamt einen Haftungsbescheid über die nicht abgeführten Lohnsteuern i. H. von ca. 20...