Stromsteuerbefreiung für Kleinanlagen –Leistung an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang – Einspeisung über vorgelagertes
öffentliches Leitungsnetz
Leitsatz
Der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG für den in einem Blockheizkraftwerk mit einer Nennleistung
von 0,38 MW erzeugten und im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage an Letztverbraucher geleisteten Strom steht die Einspeisung
in ein vorgelagertes öffentliches Leitungsnetz nicht entgegen.
Ein Nämlichkeitsnachweis des in der Anlage erzeugten und des an Letztverbraucher geleisteten Stroms ist nicht Voraussetzung
für die Gewährung der Steuerbefreiung.
Gleiches gilt für die Einhaltung der Bestimmungen der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2023 S. 10 Nr. 25 DStRE 2023 S. 950 Nr. 15 NAAAJ-20405
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