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BFH Urteil v. - VI R 87/73 BStBl 1976 II S. 599

Gesetze: EStG 1967 § 9 Abs. 1EStG 1967 § 19

Beiträge zur ,,Loss-of-Licence''-Versicherung der Flugkapitäne sind keine Werbungskosten

Leitsatz

Beiträge einer Fluggesellschaft aufgrund eines Gruppenversicherungsvertrages zu einer ,,Loss-of-Licence''-Versicherung der Flugkapitäne sind als Zukunftssicherungsaufwendungen den Arbeitnehmern als Arbeitslohn zuzurechnen, soweit die Beiträge auf sie entfallen. Erstreckt sich die Versicherung auch auf Risiken, die ihre Ursache nicht in der Berufstätigkeit, sondern im Privatbereich haben, so sind die Beiträge keine Werbungskosten des Arbeitnehmers.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 599
AAAAA-91149

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