Professionelles Liquiditätsmanagement
3. Aufl. 2022
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20. Überschuldung und Fortführungsprognose
20.1 Überschuldung
Am hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts („SanInsFoG“) verabschiedet, das schon mit Wirkung vom zahlreiche Neuerungen im Restrukturierungs- und Insolvenzrecht brachte. Ein Element des Gesetzes sind Anpassungen bei den Insolvenzgründen und den Insolvenzantragspflichten.
Im Grundsatz bleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach bei juristischen Personen und Gesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt persönlich haftet, eine Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit und bei Überschuldung besteht.
Zahlungsunfähigkeit liegt danach vor, wenn eine Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Gegenüberzustellen sind dafür stichtagsbezogen die fälligen Verpflichtungen und die zu deren Erfüllung zur Verfügung stehenden liquiden Mittel. Unschädlich ist lediglich eine geringfügige Deckungslücke bis etwa 10 % der fälligen Verbindlichkeiten, sofern mit deren Beseitigung kurzfristig gerechnet werden kann.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht m...