Betriebsaufgabe; Freigabe; Insolvenzmasse
Rechtsfrage
Sind die Besteuerungsgrundlagen einer Schlussbilanz und einer Aufgabebilanz aufgrund einer Betriebsaufgabe dann, wenn der betreffende Gewerbebetrieb gemäß § 35 Abs. 2 InsO zuvor durch den Insolvenzverwalter freigegeben worden war und der Insolvenzschuldner danach die Betriebsaufgabe bewirkt, für Zwecke der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer ausschließlich dem freigegebenen Vermögensbereich zuzuordnen?
Gesetze: EStG § 16 Abs 3, InsO § 35 Abs 2
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 19.08.2022):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
IAAAJ-20317