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Corona | Fristverlängerung für die Schlussabrechnungen (DStV)
Laut Information aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen auf den verlängert. Hierauf macht der DStV aktuell aufmerksam.
Darüber hinaus soll bis spätestens zum im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum beantragt werden können. Der DStV hatte sich gemeinsam mit der BStBK dafür stark gemacht, die ursprünglich auf den gesetzte Frist praxisgerecht bis zum Ende des Jahres 2023 zu verlängern.
Die verlängerten Einreichungsfristen sollen sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) gelten.