§ 23 Ziff. 2 KStG mit dem Grundgesetz vereinbar; Frage des Hilfsgeschäfts bei Veräußerung eines Grundstücks durch eine Genossenschaft unmittelbar vor ihrer Verschmelzung
Leitsatz
1. § 23 Nr. 2 KStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung von Steuern vom (BGBl I 1954, 373, BStBl I 1954, 575) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
2. Verkauft eine Einkaufsgenossenschaft im Hinblick auf das kurz bevorstehende Aufgehen in einer anderen Genossenschaft (Verschmelzung) das ihr gehörende Lagergrundstück, kann die Veräußerung ein Hilfsgeschäft sein, wenn diese Maßnahme darauf gerichtet ist, die Zwecke der künftigen größeren Genossenschaft zu fördern; ein Hilfsgeschäft entfällt, wenn die Veräußerung dazu dient, eine Ausschüttung an die Mitglieder der untergehenden Genossenschaft zu finanzieren.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 351 GAAAA-91121
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