Kinder als Mitunternehmer bei schenkweiser Zuwendung eines Kommanditanteils; keine Rückbeziehung der Gründung einer Familien-KG
Leitsatz
Für die Beurteilung, ob die schenkweise erfolgte Beteiligung von Kindern an einer Familien-KG zur Mitunternehmerschaft der Kinder führt, bedarf es einer Überprüfung, ob das vertraglich eingeschränkte Entnahmerecht der Kinder wenigstens die einkommensteuerrechtlich anzuerkennenden Gewinnanteile der Kinder umfaßt, dann nicht, wenn die Mitunternehmerschaft schon aus anderen Gründen, z.B. wegen Befristung der Gesellschafterstellung, nicht anerkannt werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 324 WAAAA-91120
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