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BFH Urteil v. - VIII R 253/71 BStBl 1976 II S. 305

Gesetze: EStG § 21AO § 215 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 4 Satz 2

In der Regel kein Feststellungsverfahren bei Miteigentum zusammenveranlagter Eheleute

Leitsatz

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Zweifamilienhauses, das zusammenzuveranlagenden Eheleuten je zur Hälfte gehört und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, können in der Regel - ohne daß es einer einheitlichen und gesonderten Feststellung bedarf - bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ermittelt werden, wenn die Veranlagung von dem FA durchgeführt wird, das auch für den Erlaß eines Grundlagenbescheids zuständig wäre.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 305
FAAAA-91117

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