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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 1349/21

Gesetze: KSVG § 1; KSVG § 3 Abs. 2; KSVG § 3 Abs. 8; KSVG § 3 Abs. 11

Leitsatz

Leitsatz:

Dem Berufsanfängerprivileg nach § 3 Abs. 2 KSVG steht eine in der Vergangenheit ausgeübte unter das KSVG fallende Tätigkeit (hier publizistische Tätigkeit), die in keinerlei Zusammenhang zur aktuell zu beurteilenden Tätigkeit (hier als Webdesigner) steht, grundsätzlich nicht entgegen.

Fundstelle(n):
MAAAJ-20038

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