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BFH Urteil v. - VI R 158/72 BStBl 1975 II S. 825

Gesetze: EStG § 33LStDV § 26 Abs. 5 Satz 2

Grundsätze über Berücksichtigung von Kfz-Aufwendungen bei Geh- und Stehbehinderten auch anzuwenden, wenn diese Aufwendungen bei einem Steuerpflichtigen entstanden sind, auf den der Körperbehinderten-Pauschbetrag übertragen worden ist

Leitsatz

1. Die Rechtsprechung des Senats über die Berücksichtigung von Kfz- Aufwendungen bei schwer geh- und stehbehinderten Körperbehinderten ist auch in Fällen anzuwenden, in denen diese Kosten nicht bei dem Körperbehinderten, sondern bei einem Steuerpflichtigen entstanden sind, auf den der steuerfreie Pauschbetrag für Körperbehinderte nach § 26 Abs. 5 Satz 2 LStDV übertragen worden ist.

2. Zur Bemessung der als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Kfz-Aufwendungen in diesen Fällen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 825
JAAAA-91091

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