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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 15 K 10223/18 EFG 2021 S. 847 Nr. 10

Gesetze: EStG § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 94 Abs. 2

Wohnungswirtschaftliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen

Reichweite und Auslegung des Begriffs der Unmittelbarkeit im Sinne von § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Leitsatz

1. Eine schädliche Verwendung geförderten Altersvorsorgevermögens liegt vor, wenn die Entnahme nicht für eine wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne von § 92a EStG erfolgt.

2. Das Unmittelbarkeitserfordernis gemäß § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nur auf die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung, nicht hingegen auf die Tilgung eines zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehens zu beziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2021 S. 847 Nr. 10
EStB 2021 S. 447 Nr. 10
HAAAJ-19815

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