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BFH Urteil v. - IV R 34/72 BStBl 1975 II S. 784

Gesetze: GewStG §§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1

Zur Frage des Finanzierungszusammenhangs bei Lieferantenschulden

Leitsatz

Erhält ein Gewerbetreibender von seinem Lieferanten für die Bezahlung des Kaufpreises einer jeden Warenlieferung ein längeres Zahlungsziel mit der Folge eingeräumt, daß ihm ständig ein erheblicher Betrag an Fremdmitteln zur Verfügung steht, so entstehen dadurch trotzdem keine Dauerschulden im Sinne der §§ 8 Nr. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG, wenn jedes einzelne Warengeschäft nachweisbar in der Weise für sich abgewickelt wird, daß der gestundete Kaufpreis jeweils nach Ablauf der vereinbarten Stundung bezahlt und damit auch die Kreditschuld getilgt wird (Anschluß an das , BFHE 88, 134, BStBl III 1967, 322).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 784
IAAAA-91087

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