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BFH Urteil v. - VI R 30/73 BStBl 1975 II S. 738

Gesetze: EStG § 33

Aufwendungen für Mittagsheimfahrten weiterhin auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, wenn notwendige Diätverpflegung nur zu Hause eingenommen werden kann

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß die Kosten für die Mittagsheimfahrten bei geteilter Arbeitszeit auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine notwendige Diätverpflegung nur zu Hause einnehmen kann.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 738
UAAAA-91083

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