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BFH Urteil v. - VII R 54/72 BStBl 1975 II S. 727

Gesetze: AO § 131StSäumG § 1

Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

Leitsatz

1. Es ist sachlich unbillig und im Billigkeitsweg nach § 131 AO zu korrigieren, wenn Säumniszuschläge nach dem Steuersäumnisgesetz erhoben werden, die nach dem Zeitpunkt entstanden sind, von dem an der Steuerschuldner zweifelsfrei überschuldet und zahlungsunfähig war.

2. Bei abwälzbaren Steuern, wie Verbrauchsteuern, ist im Regelfall die Ablehnung eines Billigkeitserweises nach § 131 AO aus in der Person des Schuldners liegenden Gründen nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Steuer abgewälzt wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 727
KAAAA-91082

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