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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1410/19

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 13 Abs. 1; EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a ; EStG § 20 Abs. 8

Aufwendungen aus Zins-Swap-Geschäften als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

Leitsatz

Die steuerliche Anerkennung von Ausgaben aus einem Swap-Geschäft, das der Absicherung eines Zinssatzes eines zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus aufgenommenen Darlehens dient, setzt einen unmittelbaren engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den laufenden Zahlungen der Swap-Parteien und dem Immobiliendarlehen voraus.

Fundstelle(n):
QAAAJ-19689

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