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BFH Urteil v. - VI R 238/71 BStBl 1975 II S. 669

Gesetze: FGO § 40

Keine Klagebedurfnis eines Vereins zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bei Abtretung oder Einziehungsermächtigung

Leitsatz

Ein Verein, dessen Zweck die Hilfeleistung in Lohnsteuersachen ist, ist nicht befugt, in der Einkommensteuersache eines Mitglieds im eigenen Namen Klage zu erheben. Dies gilt auch, wenn das Mitglied seinen angeblichen Erstattungsanspruch auf überzahlte Einkommensteuer an den Verein abgetreten oder diesen zur Einziehung des Erstattungsbetrages ermächtigt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 669
ZAAAA-91077

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