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BFH Urteil v. - VI R 73/72 BStBl 1975 II S. 66

Gesetze: EStG 1967 § 9 Abs. 1 Nr. 5LStDV 1968 § 20 Abs. 2 Nr. 3

Keine doppelte Haushaltsführung bei einem geschiedenen Arbeitnehmer, der in der Wohnung der früheren Ehefrau ein möbliertes Zimmer besitzt

Leitsatz

Hat der geschiedene Ehegatte in der früheren ehelichen Wohnung ein möbliertes Zimmer beibehalten, so führt er weder mit seiner geschiedenen Ehefrau noch mit seinen bei der Mutter lebenden Kindern einen gemeinsamen Hausstand. Die steuerlichen Voraussetzungen für die Anerkennung von Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegen danach nicht vor, wenn er außerhalb des Ortes, an dem sich das möblierte Zimmer befindet, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 66
PAAAA-91076

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