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NWB Nr. 33 vom

Pflichten und Ansprüche des Handelsvertreters gegenüber dem auftraggebenden Unternehmen

Ina Jähne und Lars Grupe

Unternehmen unterschiedlichster Branchen vertreiben ihre Waren und Dienstleistungen über Handelsvertreter, die für Absatz sorgen und als persönliche Ansprechpartner den Kontakt zum Kunden pflegen. Unter den Ansprüchen des Handelsvertreters ist der den Provisionsanspruch flankierende Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und dem auftraggebenden Unternehmen besonders interessant und einen näheren Blick wert.

Arten von Handelsvertretern

[i]Viele Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines VertragsverhältnissesHandelsvertreter sind als selbständige Gewerbetreibende ständig damit betraut, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Begrifflich vereint der Handelsvertreter als Oberkategorie eine Vielzahl verschiedener Spielarten und Branchen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) gibt den Rechtsrahmen vor, ermöglicht aber auch den beteiligten Vertragsparteien viele Gelegenheiten, nähere Regelungen zur Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zu treffen.

Rechte und Pflichten des Handelsvertreters

[i]In der Hauptsache Pflicht zur Absatzmittlung und Anspruch auf ProvisionDas HGB räumt Handelsvertretern unterschiedliche Rechte ein (vor allen Dingen auf Provision) und weist Pflichten (z. B. zur Absatzmittlung und...