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Neues zu Berufsträgern und Gesellschaftern in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2350Freien Berufen wird ein besonderes Maß an Ausbildung und fachlicher Fertigkeit zugesprochen, was mit einer gleichermaßen freien und ungebundenen Berufsausübung korrespondiert. Aktuelle Entscheidungen des Bundessozialgerichts (, B 12 R 4/20 R und B 12 KR 5/20 R, Terminbericht Nr. 25/22) zeigen allerdings, dass die berufsrechtliche Bewertung in der Rechtsprechung keinen sozialversicherungsrechtlichen Niederschlag findet. Beurteilt wurde die Übernahme des für die Mindesthaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten jeweils aufzuwendenden Versicherungsbeitrags, die sozialversicherungsrechtlichen Maßstäbe, die für Rechtsanwälte in Gesellschafter-Geschäftsführerpositionen gelten, und zudem die Haftung einer Gesellschafterin einer aufgelösten Außen-GbR für eine der Gesellschaft gegenüber bestehende Beitragsforderung.
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Berufshaftpflichtversicherung von angestellten Rechtsanwälten
[i]Übernahme des Versicherungsbeitrags durch den Arbeitgeber als geldwerter VorteilIn entsprechender Weiterführung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stellt auch nach Ansicht des BSG (B 12 R 1/20 R) die Übernahme des für die Mindesthaftpflichtversiche...